Das deutsche Pflegeversicherungsgesetz ist für den Laien in vielen Teilen unverständlich und in seiner Fülle kaum erfassbar. Wir stehen Ihnen stets kompetent zur Seite, zum Beispiel bei der Begutachtung durch dem MDK, oder dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung e.V. zur Festlegung Ihres Pflegegrads.
Durch unser vielseitig qualifiziertes Team, unser großes Engagement und unsere langjährige Erfahrung werden wir für Sie zu einem kompetenten Begleiter.