Tranzparenzbericht des ambulanten pflegeTeams Frank Brief
Als ambulanter Pflegedienst wird jeder bei den Kassen zugelassene Pflegedienst, also auch wir, einmal jährlich einer Regelprüfung unterzogen. Diese wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, oder dem Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. nach einem festgelegten Kriterienkatalog durchgeführt und von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung gemäß § 114 Abs. 1 SGB XI können Sie z.B. im Pflegenavigator einsehen.